Steuerfachangestellte

Steuerfachangestellte sind qualifizierte Mitarbeiter des Rechnungswesens, des Steuer- und Wirtschaftsrechts und unterstützen den Steuerberater
bei seinen breitgefächerten Dienstleistungen für Mandanten aus Industrie, Handel, Handwerk, sowie Freiberufler und Privatpersonen.
Steuerfachangestellte müssen Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge, Interesse an steuerlichen und rechtlichen Fragen und die Fähigkeit zu
analytischem Denken haben. Sie sollten kontaktfreudig sein und zur ständigen Weiterbildung sowie zu einem serviceorientierten Umgang mit den Mandanten bereit sein.
Der Ausbildungsberuf Steuerfachangestellte/r ist ein anerkannter Ausbildungsberuf.
Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre.
Die Ausbildung kann bei Hochschul- oder Fachhochschulreife bzw. bei guten Leistungen auf 2 ½ Jahre verkürzt werden
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Einsatzbereiche

Einsatzbereiche finden die Steuerfachangestellten z.B. in

Kanzleien von Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, vereidigten Buchprüfern
im Rechnungswesen (Speziell Lohnbuchhaltung) von Unternehmen (Industrie, Handel und Handwerk)

Tätigkeiten

Zu den Tätigkeiten gehören beispielsweise:

  • Mithilfe bei der Erstellung von Steuererklärungen und dem Prüfen von Steuerbescheiden

  • Rechnungswesen, insbesondere Finanz- und Gehaltsbuchführung

  • Mitwirkung bei der Erstellung von Jahresabschlüssen

  • Verwaltungsarbeiten und Büroorganisation (incl. Schriftverkehr mit Mandanten und Finanzämtern)

  • Auskunftserteilung an Mandanten, sowie Beratung

Ausbildungsinhalte

Ausbildungsinhalte der Prüfungsfächer (Steuerlehre, Rechnungswesen, Wirtschafts- und Sozialkunde) im Überblick:

  • allgemeine Bestimmungen des Steuerrechts

  • Steuerarten (Umsatz-, Einkommen-, Lohn-, Körperschaft- und Gewerbesteuer)

  • steuerliches Verfahrensrecht, insbes. Abgabenordnung

  • Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung

  • Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften

  • Wirtschaftsrechnen

  • elektronische Datenverarbeitung

  • Grundzüge des Wirtschafts- und Privatrechts

Die genauen Inhalte der Ausbildung können dem Lehrplan (www.hintermaier-druck.de) oder www.isb.bayern.de entnommen werde

Prüfungen

a) Zwischenprüfung

Am Ende des 1. Ausbildungsjahres findet die schriftliche Zwischenprüfung in den Fächern WiSo , Rechnungswesen sowie Steuerlehre statt.

Sie dient der Feststellung des Ausbildungsstandes und ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.


b) Abschlussprüfung

Sie wird in Form einer schriftlichen und mündlichen Prüfung durchgeführt.

Die schriftliche Prüfung erstreckt sich auf die Prüfungsfächer:


Schriftliche Prüfung:

  • Steuerwesen                                  150 Min.

  • Rechnungswesen                           120 Min.

  • Wirtschafts- und Sozialkunde          90 Min.


Mündliche Prüfung:

Mandantenorientierte Sachbearbeitung

  • Prüfungsgespräch  (max.)                  30 Min.


Weitere Informationen sind aus der Prüfungsordnung zu entnehmen.

Steuerberaterkammer Nürnberg


Fachbetreuerin für dieseses Ausbildungsangebot ist: 

OStRin Susanne Neger

sneger@bs2ab.de